HEERESFISCHERVEREIN   HFV ZELTWEG
www.esox-79.at

Sehr geehrte Gastfischer!

 

Die gute Nachricht:
Die Kartenpreise haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Die nicht so gute Nachricht:

Nachdem es im Vorjahr zu unangenehmen Situationen mit Gästen gekommen ist, legt der Verein großen Wert darauf, dass die vereinseigenen Bestimmungen für die Ausübung des Fischfanges an unserer Anlage, aber natürlich auch die Bestimmungen des Steiermärkischen Fischereigesetzes i.d.g.F.auf das genaueste eingehalten werden.

Unsere Aufsichtsfischer sind angehalten vermehrte Kontrollen durchzuführen und bei Verstößen standesgemäß zu handeln.

 

Werter Gastfischer!
Der Heeresfischereiverein begrüßt Sie recht herzlich an der Teichanlage AUTHAL.
Um einen reibungslosen Verlauf Ihres Angelvergnügens zu ermöglichen werden Sie ersucht nachfolgende Bestimmungen genauestens zu befolgen:

Das Angeln ist nur mit gültiger Erlaubniskarte und BH Karte
erlaubt.
Der Fischereibetrieb ist von 06:00 Uhr morgens bis 20:00 abends möglich. Nachtfischen ist nur nach vorheriger Absprache
bei den Teichdiensten möglich. Das Aufstellen eines
Fischerunterstandes ist nach Teichdienstinstruktionen erlaubt.
Vor Beginn des Angelns ist die Erlaubniskarte zu lösen. Sollte um 06:00 bzw. 14:00 Uhr die Teichaufsicht noch nicht anwesend sein, kann mit dem Fischen begonnen werden. Bei seiner Anwesenheit ist die Erlaubnis unverzüglich zu erwerben.
Bei der Teichaufsicht können Sie auch Getränke Anfütterungsmittel, Köder, Boilis, sowie Köderfische käuflich erwerben.
Der Verein legt größten Wert auf weidmännisches Verhalten und im Besonderen auf die Reinhaltung der Anlage!
„ Persönlicher Müll Muss nach dem Angeln mitgenommen werden“

Die Bestimmungen im Einzelnen:

- Parkplatzgebühr ………..0,50 €
- Fahrradfahren am Teichgelände ist verboten.
- Hunde dürfen nicht freilaufen.
- Das Betreten der Teichfläche ist verboten.
- Je Erlaubniskarte ist das Angeln mit 2 Angelruten mit je
einem Haken gestattet.
- Der Karteninhaber darf keinen anderen mit seinem Angelruten
fischen lassen.
- Zum Angeln muss eine Abhakmatte und ein Unterfangkescher mit mindestens 75 cm Bügellänge mitgeführt werden
- Das Angeln mit Kunstködern jeder Art, sowie Spinnfischen
Blinkern oder Angeln mit Plastikködern ist verboten.
- Auf Friedfische darf nur mit Schonhaken gefischt werden.
- Auf Raubfische darf kein Schluckhaken verwendet werden.
- Beim Angeln auf Raubfische ist entweder ein Stahlvorfach
oder gleich wertiges Vorfach zu verwenden.
- Im Teich ist mit kapitalen Fischen zu rechnen. Passen
Sie Ihre Schnurstärke den jeweiligen Bedingungen an.
- Die ausgelegten Angelruten dürfen nicht unbeaufsichtigt
gelassen werden. (10 Meter) Das verwenden eines
elektronischen Bißanzeigers (Funk) ist keine Ausnahme.
- Gefangene Fische sind entweder sofort schonend zurück-
zusetzen oder wenn laut Karte die Entnahme erlaubt ist,
und ein Fisch entnommen wird, ist dieser unverzüglich in der
Erlaubniskarte einzutragen.
- Gefangene Fische dürfen nur in einem Karpfensack gehältert
werden.
- Der Austausch gefangener Fische ist streng verboten.
- Benutzen der WC Anlagen ist Pflicht, haltet Sie sauber und rein!
- Das errichten offener Feuerstellen ist verboten.
- Fische dürfen nur am Schlachtplatz des Vereines versorgt
werden. Innereien und tote Köderfische dürfen nicht in den
Teich eingebracht werden.
- Nach Fischereiende ist der Fischereierlaubnisschein bei der
Teichaufsicht abzugeben.
- Vereinsmitglieder und Aufsichtsfischer sind berechtigt Kontrollen
durchzuführen. Die Teichaufsichten und Aufsichtsfischer können
auch bei berechtigtem Verdacht Gepäckskontrollen vornehmen.
- Der Fischereiberechtigte nimmt mit seiner Unterschrift auf der
Erlaubniskarte obige, sowie die Bestimmungen auf dem
Erlaubnisschein Vollinhaltlich zur Kenntnis.


Werter Besucher, wir wünschen Dir viele schöne Stunden an unserer Anlage, doch halte bitte die Bestimmungen ein.
Unsere Aufsichten haben den Auftrag bei Verstößen die
Fischereierlaubnis unverzüglich einzuziehen.

Zusätzlich möchten wir dich darauf aufmerksam machen, das
unsere Anlage Kameraüberwacht ist!
 

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